§1 Geltungsbereich
Die nachstehenden Bedingungen sind Grundlage und Bestandteil aller
Verhältnisse und damit im Zusammenhang stehender
Rechtsgeschäfte zwischen Daniel Horsch, DHpro (nachfolgend
DHpro
genannt) und ihren Vertragspartnern, die Sach- und Dienstleistungen von
DHpro in Anspruch nehmen (im Nachfolgenden Mieter genannt).
Etwaigen allgemeinen Geschäftsbedingungen des Mieters wird
hiermit ausdrücklich widersprochen!
§2
Angebote und Vertragsschluss
1. Die Angebote von DHpro sind grundsätzlich freibleibend und
unverbindlich. Die Auftragserteilung durch den Mieter sowie die
Auftragsbestätigung durch DHpro bedürfen zur
Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Form (Fax,
E-mail).
2. Die Mietzeit beginnt mit dem Tage der Abholung und endet mit dem
Tage der Rückgabe der gemieteten Geräte. Abholungs-
und
Rückgabetermine erfolgen nur nach Absprache zwischen Mieter
und
DHpro. Tagesmietpreis bezieht sich auf eine Mietdauer von 24 Stunden.
Angebrochene Tage werden als volle Tage berechnet.
§3
Mietpreis
Der Mietpreis wurde vor Vertragsabschluss von DHpro dem Mieter
schriftlich oder mündlich mitgeteilt. Eine Nachverhandlung
bzw.
Preisreduktion ist nicht möglich. Der Mietpreis ist zu Beginn
der
Mietdauer in voller Höhe bei DHpro zu entrichten.
§4
Stornierung durch den Mieter
Der Mieter hat das Recht, den Vertrag bis 3 Tage vor Mietbeginn ohne
Einhaltung weiterer Fristen gegen Zahlung einer Abstandsgebühr
zu
kündigen (Stornierung). Die Kündigung bedarf zur
Wirkung der
Schriftform.
Bei einer Kündigung innerhalb des Zeitraumes von 30
– 11
Tage vor Mietbeginn berechnen wir eine Abstandsgebühr in
Höhe
von 20% des vereinbarten Mietpreises.
Bei einer Kündigung innerhalb des Zeitraumes von 10
– 03
Tage vor Mietbeginn berechnen wir eine Abstandsgebühr in
Höhe
von 50% des vereinbarten Mietpreises.
Bei einer Kündigung innerhalb des Zeitraumes von 03 Tagen vor
Mietbeginn bis zum Tag des Mietbeginns berechnen wir eine
Abstandsgebühr in Höhe von 80% des vereinbarten
Mietpreises.
Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Eingang des
Kündigungsschreibens bei DHpro maßgeblich.
§5
Pflichten des Mieters während der Mietzeit
1. Der Mieter ist verpflichtet, sich bei der Übernahme der
gemieteten Geräte von deren Vollständigkeit und
richtiger
Funktion zu überzeugen.
Die Übernahme gilt als Bestätigung des einwandfreien
Zustandes und der Vollständigkeit der Geräte.
2. Die Mietsache ist pfleglich zu behandeln und darf
ausschließlich von fachkundigen Personen aufgestellt, bedient
und
abgebaut werden. Der vertragswidrige Gebrauch der Mietsachen berechtigt
DHpro zur sofortigen und fristlosen Kündigung des
Mietvertrages.
Der Mieter hat für die fortwährende Einhaltung aller
geltenden Sicherheitsrichtlinien, insbesondere der
Unfallverhütung
UVV und der Richtlinien des Verbandes Deutscher Elektroingenieure, VDE,
zu sorgen.
3. Der Mieter hat für eine störungsfreie
Stromversorgung zur
Nutzung der Mietanlagen Sorge zu tragen. Für Ausfälle
und
Schäden der Mietsachen infolge von Stromausfall,
Überspannung, Stromunterbrechungen oder Schwankungen hat der
Mieter einzustehen. Wird die Mietsache unbrauchbar, ohne dass der
Mieter den Mangel zu vertreten hat, so ist der Mieter verpflichtet, den
Mangel unverzüglich DHpro anzuzeigen. Der Mieter sichert DHpro
zu,
die Geräte in sauberem, einwandfreiem und geordneten Zustand
wieder zurückzugeben. Der Mieter haftet für
Beschäftigungen, Verluste und ähnliches bis zur
Höhe des
Neuwertes der Geräte. Für fahrlässig
beschädigte
oder verlorengegangene Glühlampen oder andere Teile,
einschließlich Kleinteilzubehör, hat der Mieter den
üblichen Marktpreis zu erstatten.
4. Die vereinbarte Mietzeit ist unbedingt einzuhalten; ist dies nicht
möglich, so ist DHpro hiervon unverzüglich zu
informieren.
Für die Anzahl der Tage der
Rückgabeverzögerung ist die
volle pro Tag vereinbarte Vergütung zu entrichten.
§6
Kündigung eines Vertrages
1. Der Vertrag kann von beiden Parteien nur aus wichtigem Grund
gekündigt werden. Dies gilt insbesondere auch, wenn von DHpro
zusätzliche Leistungen zu erbringen sind.
2. DHpro ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn eine
wesentliche Verschlechterung in den wirtschaftlichen
Verhältnissen
des Mieters eintritt, insbesondere wenn gegen ihn nachhaltige
Pfändungen oder sonstige
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
erfolgen oder wenn über sein Vermögen das
Insolvenzverfahren
oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren
eröffnet
wurde.
§7
Die Rückgabe der Mietgegenstände
1. Die Rückgabe bei DHpro in Eppelheim statt und kann nur zum
Vereinbarten Termin erfolgen.
2. Der Mieter ist verpflichtet, die Geräte
vollständig, in
sauberem einwandfreiem Zustand und geordnet zurückzugeben.
DHpro
ist berechtigt eine umfassende Prüfung der
zurückgegebenen
Mietgegenstände vorzunehmen. Die erfolgte Entgegennahme durch
DHpro gilt nicht als Billigung der Vollständigkeit und des
Zustands der zurückgegebenen Mietgegenstände.
3. Die vereinbarte Mietzeit ist unbedingt einzuhalten; ist dies nicht
möglich, so hat der Mieter DHpro hiervon sofort schriftlich
oder
mündlich zu informieren. Für die Anzahl der Tage der
Rückgabeverzögerung ist die volle pro Tag vereinbarte
Vergütung zu entrichten. DHpro bleibt die Geltendmachung
weiterer
Schäden vorbehalten.
§8
Schlussbestimmung
1. Für diese
Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen
zwischen
DHpro und dem Mieter gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die
deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache.
2. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen
unwirksam
sein oder werden oder nicht in den Vertrag einbezogen werden, so wird
hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder
Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich,
ersatzweise diejenige zulässige Regelung zu vereinbaren, die
dem
dokumentierten Parteiwillen am nächsten kommt.
3. Mündliche Nebenabreden können nicht getroffen
werden.
Änderungen dieser Bestimmungen bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit
der Schriftform.